Ehe, Partnerschaft und Familie
Gute Verein­barungen für starke Beziehungen

 


Ob Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Paare – die offizielle Form der Partnerschaft ist mit zahlreichen gesetzlichen Regelungen und Rechten der Partner verbunden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um gegebenenfalls individuelle Vereinbarungen treffen zu können. Ohne weitere Vereinbarungen kann abhängig von der Partnerschaft zum Beispiel eine Trennung, die Altersabsicherung oder eine Erbfolge sehr unterschiedliche Folgen haben. Nutzen Sie die individuelle Beratung durch mein Team und mich. Wir informieren Sie über die rechtlichen Konsequenzen der Eheschließung und entwickeln gemeinsam, ob Gestaltungsbedarf besteht und setzen diesen um.
Unsere notarielle Beratung berücksichtigt auch erbrechtliche und vorsorgerechtliche Belange.





Inhalt der Vereinbarungen

Im Rahmen der Beratung besprechen wir mit Ihnen zahlreiche Aspekte, die abhängig von der Gestaltung Ihrer Partnerschaft gesetzlich geregelt sind und sich mit er­gän­zen­den Vereinbarungen in Ihrem gemeinsamen Sinne festlegen lassen. Bei der notariellen Beratung beantworten wir unter anderem folgende Fragen:


 

  • Was soll bei der Begründung der Lebensgemeinschaft mit dem eigenen und was mit dem beiderseitigen Vermögen passieren?
  • Ist es sinnvoller, Vermögen, wie beispielsweise Grundbesitz, alleine oder gemeinsam zu erwerben?
  • Müssen Sie bei der gewählten Form der Lebensgemeinschaft für die Schulden Ihres Partners haften?
  • Sind Sie im Alter abgesichert?
  • Welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber gemeinsamen Kindern?
  • Welche Konsequenzen folgen im Falle einer Trennung?
  • Welche Rechte haben Sie im Todesfall des Partners?
  • Welche Regelungen gelten bei einer "internationalen Ehe"?


Die Rechte, Pflichten und Absicherungen unterscheiden sich abhängig von der gewählten Gemeinschaftsform. Davon unabhängig haben Sie jedoch die Möglichkeit gemeinsam individuelle Vereinbarungen zu treffen, damit Ihre gemeinsamen Vorstellungen auch rechtlich geregelt sind. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und erarbeiten Vereinbarungen, die Ihre Vorstellungen der Partnerschaft berücksichtigen, auch ohne offizielle Ehe.







Notarielle Beratung zu Kindern und Adoption

Neben sämtlichen Fragen rund um die Rechte, Pflichten und Ansprüche der Partner in einer Lebensgemeinschaft helfen wir Ihnen ebenso bei Regelungen im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Genauso sind Sie bei Fragen zu den Regelungen rund um die Adoption bei unserem Notar an der richtigen Adresse. Für die Adoption gibt es diverse Bestimmungen, lassen Sie sich von uns zu Ihrem individuellen Fall beraten.

 



 
 
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