Leistungen
Notarielle Tätigkeitsfelder


Als staatlich bestellter Notar bin ich unparteiischer und unabhängiger Inhaber eines öffentlichen Amtes und erfülle hohe juristische Ansprüche. Die Bestellung erfolgt nur für erfahrene und besonders qualifizierte Volljuristen. Für eine persönliche und hochqualifizierte Beratung und Betreuung in den verschiedenen Bereichen der notariellen Tätigkeit bin ich Ihr Ansprechpartner.



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Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch.

Vor der Beurkundung werden Ihre persönliche Wünsche ermittelt und Sie werden beraten, wie sich diese am besten umsetzen lassen – unter bestmöglicher Wahrung der Interessen aller Beteiligten.
Notarinnen und Notare sind zuständig für Be­ur­kun­dun­gen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unter­schrif­ten, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vor­ge­schrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mit­hilfe des Notars wegen der weit­reichenden persönlichen und wirt­schaft­lichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.





Vorsorgende Rechtspflege.

Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.



Höchste Qualität.

Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.



Gleichmäßiger Zugang.

Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungs­gebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.



 
 
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