Unternehmen
Gründung, Kauf oder Unternehmensnachfolge


Unternehmen müssen betriebswirtschaftliche und rechtliche Aspekte berücksichtigen, für die rechtliche Unternehmensberatung bin ich als Notar Ihr Ansprech­partner. Mein Team und ich unterstützen Sie unter anderem bei Fragen zum Unternehmens­recht, zur Unternehmensgründung, einem Unternehmenskauf, der Unternehmens­nach­folge und zu Umwandlungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen.





Unternehmensgründung: Rechtsform und Firmennamen auswählen

Die notarielle Beratung im Rahmen der Unternehmensgründung umfasst Aspekte der Rechtsformwahl, der Auswahl des zulässigen Firmennamens, mit dem Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen wird, der Führung des Unternehmens und vieles weitere.



Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen

Sie müssen eine Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen, wenn sich in Ihrem Unternehmen für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse ändern.  Eintragungspflichtige Änderungen sind unter anderem:


  • Änderung des Unternehmenssitzes oder Errichtung von Zweigniederlassungen
  • Änderung der Gesellschafter bei einer OHG oder einer KG
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften
  • Wechsel der Geschäftsführung

Sie brauchen eine notarielle Beglaubigung, um die eintragungspflichtigen Änderungen beim Handelsregister anzumelden. Wenden Sie sich an uns um den Anmeldetext formulieren und die korrekte Eintragung überwachen zu lassen. Wir beantworten auch Ihre Fragen zur Handelsregistereintragung und klären mögliche Zweifelsfragen für Sie mit dem Registergericht.






Unternehmenskauf, Umorganisation und Verkauf von Anteilen

Das wirtschaftliche Umfeld ändert sich ständig und die Änderungen betreffen das Unternehmensrecht. Zu­sammen­schlüsse und Verschmelzungen gibt es nicht nur bei Konzernen, sondern auch bei KMUs und kleineren Unter­nehmens­ver­bunden. Mein Team und ich unter­stützen Sie unter anderem beim Unter­nehmens­kauf, bei Veränderungen wie der Umorganisation des Unter­nehmens, Umwandlungsmaßnahmen (Ver­schmel­zung, Spaltung, Formwechsel etc.) und bei dem (Ver-)­Kauf von Unternehmensanteilen. Aufgrund der kom­pli­zier­ten Vorgänge rund um das Unter­nehmens­recht sieht der Gesetzgeber die Unternehmensberatung durch einen Notar in vielen Fällen vor.

 





Notarielle Beratung zur Unternehmensnachfolge

 

Für den fortwährenden Erfolg eines Unternehmens und die Bewahrung der Arbeitsplätze ist die frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge wichtig. Die Nachfolge sollte geplant sein und auch für den Fall eines plötzlichen Todesfalls sollte vorgesorgt werden – eine fehlende testamentarische Anordnung kann sonst das Ende des Unternehmens bedeuten. Wir beraten Sie dazu, der Fokus liegt dabei auf dem Erhalt des Unternehmens sowie der gesicherten Versorgung des scheidenden Seniorchefs und dessen Familie. Idealerweise wird der neue Inhaber und die

 

Geschäftsführung noch während der aktiven Phase des scheidenden Chefs ins Unternehmen eingebunden. Wir beraten Sie zur geplanten Unternehmensnachfolge und zur richtigen Formulierung im Testament, damit gesellschaftsvertragliche Regelungen berücksichtigt werden. 


Nutzen Sie die Unternehmensberatung Ihres Notars für die rechtliche Sicherheit und den Erfolg Ihres Unternehmens.



 
 
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