Unternehmen müssen betriebswirtschaftliche und rechtliche Aspekte berücksichtigen, für die rechtliche Unternehmensberatung bin ich als Notar Ihr Ansprechpartner. Mein Team und ich unterstützen Sie unter anderem bei Fragen zum Unternehmensrecht, zur Unternehmensgründung, einem Unternehmenskauf, der Unternehmensnachfolge und zu Umwandlungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen.
Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch digital und ortsunabhängig erledigen. Die bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten. Sie wollen mehr hierzu erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Alternativ können Sie sich unter online.notar.de über die notariellen Online-Verfahren informieren.
Die notarielle Beratung im Rahmen der Unternehmensgründung umfasst Aspekte der Rechtsformwahl, der Auswahl des zulässigen Firmennamens, mit dem Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen wird, der Führung des Unternehmens und vieles weitere.
Weitere Informationen zur Gründung einer GmbH finden Sie auch hier.
Weitere Informationen zur Gründung eines Vereins und die Anforderungen hierfür, auch zur Satzungsgestaltung, finden Sie hier.
Sie müssen eine Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen, wenn sich in Ihrem Unternehmen für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse ändern. Eintragungspflichtige Änderungen sind unter anderem:
Sie brauchen eine notarielle Beglaubigung, um die eintragungspflichtigen Änderungen beim Handelsregister anzumelden. Wenden Sie sich an uns um den Anmeldetext formulieren und die korrekte Eintragung überwachen zu lassen. Wir beantworten auch Ihre Fragen zur Handelsregistereintragung und klären mögliche Zweifelsfragen für Sie mit dem Registergericht.
Das wirtschaftliche Umfeld ändert sich ständig und die Änderungen betreffen das Unternehmensrecht. Zusammenschlüsse und Verschmelzungen gibt es nicht nur bei Konzernen, sondern auch bei KMUs und kleineren Unternehmensverbunden. Mein Team und ich unterstützen Sie unter anderem beim Unternehmenskauf, bei Veränderungen wie der Umorganisation des Unternehmens, Umwandlungsmaßnahmen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel etc.) und bei dem (Ver-)Kauf von Unternehmensanteilen. Aufgrund der komplizierten Vorgänge rund um das Unternehmensrecht sieht der Gesetzgeber die Unternehmensberatung durch einen Notar in vielen Fällen vor.
Für den fortwährenden Erfolg eines Unternehmens und die Bewahrung der Arbeitsplätze ist die frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge wichtig. Die Nachfolge sollte geplant sein und auch für den Fall eines plötzlichen Todesfalls sollte vorgesorgt werden – eine fehlende testamentarische Anordnung kann sonst das Ende des Unternehmens bedeuten. Wir beraten Sie dazu, der Fokus liegt dabei auf dem Erhalt des Unternehmens sowie der gesicherten Versorgung des scheidenden Seniorchefs und dessen Familie. Idealerweise wird der neue Inhaber und die
Geschäftsführung noch während der aktiven Phase des scheidenden Chefs ins Unternehmen eingebunden. Wir beraten Sie zur geplanten Unternehmensnachfolge und zur richtigen Formulierung im Testament, damit gesellschaftsvertragliche Regelungen berücksichtigt werden.
Nutzen Sie die Unternehmensberatung Ihres Notars für die rechtliche Sicherheit und den Erfolg Ihres Unternehmens.